Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   AUSLEGUNG

1.1.   Folgende Bezeichnungen werden in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet:-
"Käufer"    steht für eine Einzelperson oder eine Organisation, die Waren vom Verkäufer kauft oder einem Kauf zustimmt;
"Vertrag"    steht für den Vertrag über den Kauf und Verkauf der Waren und Dienstleistungen, die diesen Bedingungen unterliegen;
"Bedingungen"     steht für die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen;
"Waren"    steht für die Waren (einschließlich aller montierten und befestigten Teile), die der Verkäufer zur Verfügung stellen soll;
"Incoterms"     steht für die internationalen Richtlinien für die Auslegung der Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer ab dem Datum der Unterzeichnung dieses Vertrags; und
"Verkäufer"    steht für Volumatic Limited (in England unter der Nummer 1069143 registriert).
1.2.   Folgendes gilt für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen:-
1.2.1.   Jedes verwendete Geschlecht schließt alle anderen Geschlechter mit ein;
1.2.2.   Überschriften haben keinen Einfluss auf die Auslegung;
1.2.3.   Jegliche Bezugnahme auf eine gesetzliche Bestimmung schließt eine Bezugnahme auf alle in Kraft getretenen Änderungen oder zeitweiligen Neufassungen mit ein;
1.2.4.   Bezugnahmen auf die "Waren", den "Vertrag", die "Dienstleistungen" oder eine Zahlung schließt jeden anderen Teil dieser genannten Aspekte mit ein.

2.   GRUNDLAGE DES VERKAUFS

2.1.   Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft die Waren und Dienstleistung gemäß diesen Bedingungen, die alle anderen Bedingungen außer Kraft setzen und den Vertrag unter Ausschluss jeglicher Bedingungen und Bestimmungen, die der Käufer anzuwenden behauptet oder die gemäß Handels-, Unternehmens- oder entsprechend des Verhandlungsverlaufes zu Tage treten zu scheinen, regelt.
2.2.   Keinerlei Bedingungen oder Bestimmungen, die in den Bestell- oder anderen Formularen des Käufers empfohlen, übermittelt oder aufgeführt sind, werden als Bestandteil des Vertrags betrachtet, wenn derartige Dokumente lediglich an den Verkäufer übermittelt werden oder im Vertrag darauf verwiesen wird.
2.3.   Keinerlei Abwandlungen dieser Bedingungen treten in Effekt, außer dies ist in schriftlicher Form mit einem autorisiertem Vertreter des Verkäufers vereinbart.
2.4.   Diese Bedingungen bilden zusammen mit den Sonderbedingungen (falls vorhanden) für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen die vollständige Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.
2.5.   Die Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers sind nicht dazu autorisiert, eine Darstellung der Waren oder Dienstleistungen zu bieten, außer dies ist vom Verkäufer schriftlich bestätigt, und der Käufer erkennt an, eine derartige unbestätigte Darstellung nicht anzuerkennen und verzichtet auf jegliche Ansprüche wegen eines Vertragsbruchs einer solchen unbestätigten Darstellung (sofern diese Darstellung nicht in betrügerischer Absicht gemacht wurde).
2.6.   Alle Ratschläge oder Empfehlungen, die der Käufer vom Verkäufer oder den Mitarbeitern oder Vertretern des Verkäufers bezüglich der Lagerung, Anwendung oder des Einsatzes der Waren erhalten hat und nicht in schriftlicher Form von Verkäufer bestätigt wurden, werden vom Käufer auf eigenes Risiko
befolgt und umgesetzt. 2.7.   Alle typographischen, Schreib- oder geringfügigen Fehler oder Auslassungen in allen vom Verkäufer ausgegebenen Dokumenten oder Informationsmaterialien werden ohne Haftung von Seiten des Verkäufers korrigiert.

3.   KOSTENVORANSCHLÄGE, BESTELLUNGEN UND SPEZIFIKATIONEN

3.1.   Ein vom Verkäufer ausgestellter Kostenvoranschlag stellt kein Angebot dar. Kostenvoranschläge sind lediglich 30 Tage lang gültig und können jederzeit vor Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer zurückgezogen oder überarbeitet werden.
3.2.   Jede vom Käufer aufgegebene Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen stellt ein Angebot von Seiten des Käufers bezüglich des Kaufes der Güter und/oder Waren gemäß dieser Bedingungen dar.
3.3.   Der Verkäufer hat vom Käufer aufgegebene Bestellungen erst dann angenommen, wenn der Verkäufer die Annahme in schriftlicher Form oder (bei früherem Eintreten) der Verkäufer dem Käufer die Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
3.4.   Der Käufer muss sicherstellen, dass die Bedingungen jeder Bestellung (einschließlich aller Spezifikationen) vollständig und korrekt sind, und muss dem Verkäufer jegliche erforderlichen Informationen im Bezug auf die Waren und Dienstleistungen frühzeitig mitteilen, damit der Verkäufer die Vertragsbedingungen ordnungsgemäß erfüllen kann.
3.5.   Bei Herstellung der Waren oder Abänderung der Standardausführungen des Verkäufers, um jeweils zu den Waren zu werden, die den vom Käufer bereitgestellten Informationen, Zeichnungen oder Anweisungen entsprechen:-
3.5.1.   gewährt der Verkäufer keinerlei Garantie oder Gewährleistung bezüglich der Praxistauglichkeit, Effizienz, Sicherheit oder den anderen Eigenschaften der Waren;
3.5.2.   muss der Käufer den Verkäufer von jeglicher durch folgende Umstände auf sich gezogene Haftung ausschließen:-(a) Wenn die Waren Rechte auf das geistige Eigentum oder jedwede gesetzlichen Bestimmungen verletzen;
b) wenn die Praxistauglichkeit, Effizienz, Sicherheit oder Funktion der Waren nicht gegeben ist und dies vollständig oder teilweise auf Fehler oder Auslassungen in Informationsmaterialien, Zeichnungen oder Anweisungen zurückzuführen ist;
3.5.3.   gehören alle Arbeiten (einschließlich der Konstruktionszeichnungen) und Ideen, Erfindungen oder Verbesserungen, die vom oder im Namen des Verkäufers gemäß der Beauftragung durch den Käufer sowie alle damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich aller Konstruktionsrechte in einer vom Verkäufer erstellten Konstruktion) dem Verkäufer; und
3.5.4.   ist der Verkäufer gegenüber dem Käufer für keinerlei Verluste, Schäden oder Ansprüche, die der Käufer aufgrund eines durch die Waren ausgelösten Verstoßes gegen Rechte auf geistiges Eigentum auf sich zieht oder die an ihn gestellt werden, haftbar.
3.6.    Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Spezifikationen der Waren oder Dienstleistungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Einhaltung jeglicher geltenden Sicherheits-, gesetzlichen oder europäischen Bestimmungen zu gewährleisten, oder die keinen erheblichen Effekt auf die Qualität oder Leistung dieser haben.
3.7.   Alle vom Verkäufer ausgestellten Beschreibungen, Proben und bildlichen Darstellungen dienen lediglich dazu, einen allgemeinen Überblick über die beschriebenen Waren zu geben, und sind nicht Bestandteil des Vertrags.

4.   STORNIERUNG UND VERZÖGERUNG

4.1.   Der Käufer kann Bestellungen nicht stornieren, außer es liegt eine schriftliche Genehmigung diesbezüglich von Seiten des Verkäufers vor, und vorausgesetzt, der Käufer ersetzt dem Verkäufer jedwede Verluste (einschließlich Gewinnausfälle), Kosten (einschließlich aller verbrauchten Arbeits- und Materialkosten), Schadenersätze, Gebühren sowie Ausgaben, die dem Verkäufer aufgrund der Stornierung entstehen.
4.2.   Wenn der Käufer die Vertragsvereinbarungen verlängert oder aufschiebt oder die Lieferung der Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder (wenn kein Zeitpunkt vereinbart wurde) nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums annimmt, ersetzt der Käufer dem Verkäufer jedwede Verluste (einschließlich Gewinnausfälle), Kosten (einschließlich aller Lagerungs- sowie verbrauchten Arbeits- und Materialkosten), Schadenersätze, Gebühren sowie Ausgaben, die dem Verkäufer aufgrund einer derartigen Verlängerung, Verzögerung oder ausbleibenden Annahme entstehen.
4.3.    Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ohne Haftung gegenüber dem Käufer das Lieferdatum oder den Zeitpunkt einer Leistungserbringung zu verschieben, den Vertrag zu stornieren oder die Menge der bestellten Waren zu reduzieren, wenn der Verkäufer aus Gründen, die sich seiner Gewalt entziehen, daran gehindert oder aufgehalten wird, seinen Geschäftsbetrieb fortzuführen. Unter solchen Umständen steht es dem Käufer frei, den Vertrag in schriftlicher Form zu stornieren, wenn die entsprechende Ursache für einen längeren Zeitraum von über 180 Tagen andauert, wobei der Käufer jederzeit dazu verpflichtet bleibt, die Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die vor einer derartigen Stornierung durch den Verkäufer oder den Käufer geliefert oder erbracht wurden.

5.    PREIS

5.1.   Der Preis der Waren und Dienstleistungen entspricht dem vom Verkäufer aufgeführten Preis oder, wenn kein Preis aufgeführt wurde (oder ein aufgeführter Preis nicht mehr gültig ist), dem in der vom Verkäufer veröffentlichten Preisliste aufgeführten Preis, die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Erbringung aktuell ist. In Fällen, in denen die Waren aus Großbritannien für den Export bereitgestellt werden, gilt die vom Verkäufer veröffentlichte Exportpreisliste.
5.2.   Der Verkäufer behält sich das Recht vor, zu einem beliebigen Zeitpunkt vor der Lieferung oder Erbringung den Preis der Waren und Dienstleistungen anzupassen, um jegliche Schwankungen bei den für den Verkäufer entstehenden Kosten zu berücksichtigen.
5.3.    Jeder vom Verkäufer aufgeführte Preis für Waren versteht sich zuzüglich der Kosten für die Lieferung an den Käufer (einschließlich den Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung und Steuer, Zölle oder Gebühren).
5.4.    Der Preis versteht sich zuzüglich der entsprechenden geltenden Mehrwertsteuer.

6.   BEZAHLUNG

6.1.   Die Bezahlung des Preises für die Waren und Dienstleistungen wird am 30. Tag des Kalendermonats nach dem Monat fällig, in dem die Rechnung gestellt wurde.
6.2.   Das Fälligkeitsdatum hat oberste Priorität.
6.3.   Im Sinne dieser Bedingungen gilt die Bezahlung als empfangen, wenn der Verkäufer sie in Form von verfügbaren Mitteln erhält.
6.4.   Die Bezahlung durch den Käufer muss ohne Abzüge oder Gegenrechnungen erfolgen.
6.5.   Zinsen bei einer Jahresrate von 4 % über den zum jeweils gültigen Basiszinssatz der HSBC fallen täglich an (sowohl vor als auch nach einem Urteil) und werden für überfällige Forderungen ab Rechnungsdatum bis zur Bezahlung berechnet.
6.6.   Ungeachtet jeglicher Regelungen, die einen Kredit zulassen, ist der Rechnungsbetrag nach einer Stornierung oder Kündigung des Vertrags sofort fällig und an den Verkäufer zu bezahlen.
6.7.   Dem Verkäufer steht eine Bezahlung aller Warenteillieferungen zu, die an den Käufer geliefert wurden, unabhängig davon, ob die Lieferung dabei über einen Rahmenvertrag erfolgt ist oder nicht.
6.8.   Erfolgt die Bezahlung durch den Käufer nicht am Fälligkeitsdatum, ist der gesamte Preis für alle gekauften Waren oder Dienstleistungen bzw. für die Waren und Dienstleistungen, deren Kauf durch den Käufer vereinbart wurde, sofort fällig und ohne Forderung zahlbar, wobei der Verkäufer zu Folgendem bemächtigt ist:-
6.8.1.   den Vertrag zu stornieren oder Lieferungen oder Leistungserbringungen an den Käufer auszusetzen; und/oder
6.8.2.   sich jegliche vom Käufer erbrachten Bezahlungen für derartige Waren oder Dienstleistungen (oder Waren oder Dienstleistungen, die unter einem beliebigen anderen Vertrag zwischen dem Käufer und Verkäufer geliefert oder erbracht wurden) nach eigenem Ermessen anzueignen.
6.9.   Der Verkäufer ist dazu berechtigt, Geldbeträge, die der Verkäufer dem Käufer schuldet, mit Geldbeträgen, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, gegenzurechnen.

7.    LIEFERUNG

7.1.   Die Lieferung der Güter erfolgt innerhalb des vereinbarten Zeitraums und wenn kein Zeitraum vereinbart wurde, innerhalb eines angemessenen Zeitraums, wobei der Käufer die Waren jederzeit vom Gelände des Verkäufers abholen kann, nachdem der Verkäufer den Käufer darüber benachrichtigt hat, dass die Waren zur Abholung bereitstehen, oder, wenn mit dem Verkäufer ein anderer Lieferort vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Waren an diesen Ort auf Kosten des Käufers. Der Verkäufer ist zur Durchführung von Teillieferungen berechtigt.
7.2.    Bei allen Daten für die Lieferung und/oder Leistungserbringung handelt es sich lediglich um ungefähre Angaben und der Zeitpunkt der Lieferung und/oder Leistungserbringung hat nicht oberste Priorität.
7.3.   Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz von Fehlbeständen wird nur dann berücksichtigt, wenn der Verkäufer innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung schriftlich darüber informiert wird. Erhält der Verkäufer keine derartige Benachrichtigung, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Waren angenommen hat.
7.4.   Ein Anspruch auf Ersatz bei nicht erfolgter Lieferung wird nur dann berücksichtigt, wenn der Verkäufer innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum, an dem die Waren unter normalen Umständen geliefert worden wären, schriftlich darüber informiert wird.
7.5.   Jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatz von Fehlbeständen oder bei nicht erfolgter Lieferung müssen zusätzlich dazu vom Käufer auch an den Spediteur innerhalb der entsprechenden Fristen übermittelt werden, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spediteurs zu finden sind.
7.6.    Bei ausbleibender Benachrichtigung gemäß den in den Punkten 7.3 und 7.5 aufgeführten Bedingungen wird davon ausgegangen, dass der Käufer auf jegliche Ansprüche verzichtet.
7.7.    Soll die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen in Teilen geschehen, stellt jede Lieferung oder Erbringung einen separaten Vertrag dar, und sollte der Verkäufer eine oder mehrere Teile der Lieferung oder Erbringung nicht gemäß dieser Bedingungen durchführen oder der Käufer für eine oder mehrere Teillieferungen oder -erbringungen Ansprüche erheben, befähigt dies den Käufer nicht dazu, den gesamten Vertrag als nichtig zu behandeln.
7.8.   Wenn der Käufer die Lieferung der Waren nicht annimmt oder der Verkäufer die Waren nicht rechtzeitig liefern kann, da der Käufer keine ausreichenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen zur Verfügung gestellt hat, werden die Waren als geliefert erachtet und der Verkäufer ist zu Folgendem in der Lage:-
7.8.1.   Er kann die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung einlagern und dem Käufer die angemessenen Kosten für die Lagerung (einschließlich Versicherung) in Rechnung stellen; oder
7.8.2.   Er kann die Waren zum besten unmittelbar verfügbaren Preis verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) dem Käufer den über den im Vertrag festgehaltenen Preis hinausgehenden Betrag anrechnen oder dem Käufer das Defizit zum im Vertrag festgehaltenen Preis in Rechnung stellen.

8.   RISIKO UND EIGENTUM

8.1.   Die Waren verbleiben so lange Eigentum des Verkäufers, bis:-
8.1.1.   deren vollständiger Preis vom Verkäufer empfangen wurde; und
8.1.2.   alle anderen fälligen oder fällig werdenden Beträge, die vom Käufer auf einem beliebigen vom Verkäufer geführten Konto zu begleichen sind, vom Verkäufer empfangen wurden.
8.2.    Wenn Bezahlungen, die vom Käufer empfangen wurden, keinen Verweis auf eine bestimmte Rechnung enthalten, kann der Verkäufer derartige Bezahlungen einer beliebigen ausstehenden Rechnung zuordnen.
8.3.   Das Risiko für die Waren wird ab Lieferzeitpunkt vom Käufer getragen.
8.4.   Bis die Waren in den Besitz des Käufers übergehen, ist der Käufer dazu verpflichtet:-
8.4.1.   sie auf eigene Kosten auf seinem Gelände von jeglichen anderen Waren getrennt und auf eine Weise auzufbewahren, die eine sofortige Identifizierung der Waren als die Waren des Verkäufers möglich macht;
8.4.2.   keinerlei zur Identifikation dienenden Symbole und die Verpackung der Waren nicht zu zerstören, zu verunstalten oder zu verdecken;
8.4.3.   die Waren in einem zufriedenstellendem Zustand und stellvertretend für den Verkäufer in der Höhe ihres Gesamtpreises gegen alle Risiken versichert aufzubewahren; und
8.4.4.   die Einnahmen jeglicher in Bedingung 8.4.3 genannter Versicherungsauszahlungen treuhänderisch für den Verkäufer aufzubewahren und diese weder mit anderen Geldbeträgen zu vermischen, noch die Einnahmen in ein überzogenes Konto einzuzahlen.
8.5.   Der Verkäufer kann zur Aufhebung einer überfälligen Bezahlung die Waren wieder in seinen Besitz bringen oder weiterverkaufen.
8.6.    Um sicherzustellen, dass der Käufer seine Verpflichtungen gemäß Bedingung 8.4 einhält, und um seine Rechte gemäß Bedingung 10 einzuhalten, ist der Verkäufer in Form seiner Mitarbeiter oder Händler dazu berechtigt, das Gelände des Käufers' oder derartige andere Gelände, auf denen die Waren gelagert werden, ohne Vorankündigung zu betreten.
8.7.   Das Recht des Käufers auf Eigentum der Waren endet unmittelbar, wenn eines der in Bedingung 13 aufgeführten Ereignisse eintritt.
8.8.    Wenn die Waren vom Käufer verkauft werden sollen, bevor diese bezahlt wurden, muss der Teil der Verkaufseinnahmen, die dem Betrag darstellen oder entsprechen, den der Käufer dem Verkäufer schuldet, vom Käufer für den Verkäufer vertrauenswürdig verwaltet und in ein separates Bankkonto eingezahlt werden, das diesem Zwecke dient. Der Verkäufer ist dazu berechtigt, jegliche durch einen oder mehrere derartige Verkäufe entstehenden Einnahmen, die in ein derartiges Bankkonto eingezahlt werden (oder an welchem Ort auch immer derartige Einnahmen verwahrt werden) nachzuverfolgen, und der Käufer berechtigt den Verkäufer dazu, Anfragen (oder anderweitig angemessene Schritte) bezüglich derartiger Einnahmen an seine Bankiers zu stellen.
8.9.   Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Waren nicht mit anderen Waren zusammengeführt oder vermischt oder als Teil dieser verwendet werden, bevor der vollständige Preis der Waren an den Verkäufer bezahlt wurde; wenn jedoch eine derartige Zusammenführung oder Vermischung durchgeführt wird, bleiben die Waren, die noch identifizierbar sind und/oder von jedweden anderen Gütern abgetrennt werden können, so lange im Besitz des Verkäufers, bis die Bezahlung erfolgt ist oder derartige andere Waren verkauft wurden, in welchem Falle sich die Rechte des Verkäufers an den Waren auf derartige Teile oder anderen Waren sowie die Einnahmen aus deren Verkauf ausweiten, wobei derartige Einnahmen vom Käufer gemäß Bedingung 8.8 verwahrt werden müssen.

9.    WEITERVERKAUF VON WAREN

9.1.   Der Käufer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass keinerlei auf den Waren angebrachte Markierungen oder Etiketten, die den Anwender auf die Anweisungen des Verkäufers verweisen und/oder keinerlei Gebrauchsempfehlungen entfernt, manipuliert oder in jedweder Form beschädigt werden.
9.2.   Falls ein Element, das Teil der Waren ist, vom Käufer weiterverkauft wird, ist der Käufer dazu verpflichtet:-
9.2.1.   den Einkäufer auf alle Anweisungen und/oder Gebrauchsempfehlungen des Verkäufers hinzuweisen, die in den verpackten Waren enthalten oder auf den Waren angebracht sind oder auf die der Verkäufer den Käufer hingewiesen hat; und
9.2.2.   eine vollständige und akkurate Übersetzung in alle relevanten Sprachen zur Verfügung zu stellen, wenn die Waren ins Ausland verkauft werden.

10.    MÄNGEL

10.1.   Jeglicher Anspruch von Seiten des Käufers, der sich auf einen Qualitäts- oder Zustandsmangel der Waren oder Dienstleistungen oder deren Nichteinhaltung von Spezifikationen begründet, muss (unabhängig davon, ob die Lieferung vom Käufer abgewiesen wird oder nicht) innerhalb von sieben Tagen ab Lieferdatum oder Erbringung der Leistung oder, wenn der Mangel oder die Nichteinhaltung bei angemessen durchgeführter Inspektion nicht ersichtlich war, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Feststellung des Mangels oder der Nichteinhaltung zur Aufmerksamkeit des Verkäufers und dem Spediteur des Verkäufers gebracht werden.
10.2.   Unter keinen Umständen ist der Käufer dazu berechtigt, die Waren aufgrund eines Mangels oder einer Nichteinhaltung zurückzuweisen, die aufgrund ihres geringfügigen Ausmaßes eine Zurückweisung nicht rechtfertigen würden.
10.3.    Wenn der Käufer Ansprüche nicht gemäß Bedingung 10.0 anbringt:-
10.3.1.   ist der Käufer nicht dazu berechtigt, die Waren und/oder Dienstleistungen zurückzuweisen; und
10.3.2.   der Verkäufer ist für keinerlei derartigen Mangel oder eine derartige Nichteinhaltung haftbar; und
10.3.3.   der Käufer ist dazu verpflichtet, den vollständigen Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen zu bezahlen.
10.4.   Sollte der Käufer einen gültigen Anspruch erheben, der dem Verkäufer gemäß Bedingung 10.1 mitgeteilt wurde, ist der Verkäufer dazu berechtigt, die Waren kostenlos zu reparieren oder auszutauschen oder die Dienstleistung (oder den in Frage stehenden Teil bzw. das Element) erneut zu erbringen oder, nach Ermessen des Verkäufers, dem Käufer den Preis für die Waren oder Dienstleistung (oder einen entsprechenden Teil des Preises) rückzuerstatten, aber darüber hinaus trägt der Verkäufer keinerlei Haftung gegenüber dem Käufer.
10.5.   Wenn der Käufer dazu berechtigt ist, die Waren zurückzuweisen, da alle oder ein Teil der Waren Mängel aufweisen, muss der Käufer alle Waren zurückweisen und kann nicht einen Teil der Waren behalten und den übrigen Teil zurückweisen.

11.   HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

DIESE BEDINGUNG IST VOM KÄUFER MIT BESONDERS GROSSER AUFMERKSAMKEIT ZU LESEN

11.1.   Nachfolgend wird die vollständige finanzielle Haftung des Verkäufers (einschließlich jeder Haftung für die Handlungen oder ausbleibenden Handlungen seiner Mitarbeiter, Händler oder Subunternehmer) gegenüber dem Käufer bezüglich jedweden Bruchs dieser Bedingungen, jeglicher Repräsentation, sowie jedweder Aussage oder Handlung oder ausbleibender Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), der oder die unter den Bedingungen oder in Verbindung mit diesem Vertrag bezüglich der in Betracht gezogenen Leistung oder nicht erbrachten Leistung auftritt, dargelegt.
11.2.   Alle Garantien, Bedingungen oder anderen vom Gesetz, allgemeinen Gesetz, Handelsbrauch oder sonstigen vorgegebenen Bestimmungen sind im vollständigen gesetzlich zugelassenen Umfang ausgeschlossen, wobei dieser Ausschluss für Folgendes nicht gilt:-
11.2.1.    Jegliche implizierte Bedingung, die dem Verkäufer das Recht gibt oder geben wird, die Waren zu verkaufen, wenn das Eigentum übergehen muss; oder
11.2.2.   wenn die Waren an eine Person verkauft werden, die entsprechend der Bedeutung des britischen Unfair Contract Terms Act 1977 als Verbraucher handelt, wobei eine beliebige implizierte Bestimmung sich auf die Konformität der Waren in Bezug auf ihre Beschreibung oder ein Warenmuster oder ihrer Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck bezieht.
11.3.   Keinerlei in diesen Bedingungen enthaltene Beschreibung schließt die Haftung des Verkäufers bei Tod oder Körperverletzung aus oder beschränkt diese, wenn dieser Umstand durch die Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung des Verkäufers zustande kommt.
11.4.   Gemäß der Bedingungen in 11.2 und 11.3:-
11.4.1.   Trägt der Verkäufer gegenüber dem Käufer keinerlei Haftung für Gewinnausfälle, Produktionsverluste, finanziellen Verluste oder den Schwund von Firmen- und Geschäftswerten, die bzw. der aufgrund oder in Verbindung mit dem Vertrag oder der in Erwägung gezogenen oder ausbleibenden Leistung entstehen; und
11.4.2.   gemäß der Bedingung 11.4.1 beschränkt sich die Gesamthaftung des Verkäufers aus diesem Vertrag, Vergehen (einschließlich Fahrlässigkeit oder Bruch der gesetzlichen Pflichten), Täuschung oder sonstigen in Verbindung mit der Leistung oder in Erwägung gezogenen Leistung oder nicht erbrachten Leistung dieses Vertrags entstehenden Umständen, auf den Vertragspreis.

12.   FREISTELLUNG

Der Käufer stimmt zu, den Verkäufer von jeglichen Schadenersätzen, Verlusten, Kosten, Ansprüchen oder Kosten, die vom Verkäufer gegenüber einer Drittpartei aufgrund der oder in Verbindung mit den vom Verkäufer erbrachten Waren oder Dienstleistungen oder deren Nutzung oder Anwendung entstehen, freizustellen, unabhängig davon, ob sie aufgrund von Fahrlässigkeit von Seiten des Verkäufers oder auf eine andere Weise entstehen.

13.   AUFLÖSUNG

13.1.    Der Vertrag gilt bei Eintritt eines oder mehrerer der folgenden Umstände sofort als aufgelöst:-
13.1.1.   Der Käufer wird aufgelöst oder ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet oder er er trifft mit seinen Gläubigern eine Vereinbarung oder einen Vergleich; oder
13.1.2.   der Käufer (wenn es sich um eine juristische Person handelt) beruft eine Gläubigerversammlung ein oder geht Konkurs (ob freiwillig oder gezwungenermaßen); oder
13.1.3.   der Käufer ernennt für sein gesamtes oder einen Teil seines Unternehmens, Besitzes oder seiner Vermögenswerte einen Konkursverwalter, einen Vollstrecker oder einen Zwangsverwalter; oder
13.1.4.   es wurde ein Beschluss gefasst oder vor einem Gericht ein Antrag auf die Auflösung des Käufers oder auf Erteilung eines Konkursbeschlusses in Bezug auf den Käufer gestellt; oder
13.1.5.   es wurde ein Verfahren über die Zahlungsunfähigkeit oder eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Käufers in einer Gerichtsbarkeit eröffnet, der der Käufer oder sein Vermögen unterliegt.
13.2.   Der Vertrag gilt bei der Zustellung einer schriftlichen Kündigung vom Verkäufer an den Käufer bei Eintritt eines oder mehrerer der folgenden Umstände umgehend als aufgelöst:-
13.2.1.   Der Käufer befindet sich, leidet unter oder gestattet eine Handlung, die an den Vermögensgütern ausgeführt oder darauf erhoben wird; oder
13.2.2.    der Käufer begeht einen Materialbruch einer seiner Materialverpflichtungen gemäß des Vertrags oder eines anderen Vertrags mit dem Verkäufer; oder
13.2.3.   der Käufer ist nicht dazu in der Lage, seine Schulden gemäß der Darlegung in Abschnitt 123 des britischen Insolvency Act 1986 zu bezahlen; oder
13.2.4.   der Käufer stellt oder droht, seinen Handel einzustellen.
13.3.   Die Auflösung des Vertrags hat keinerlei Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten, die vor der Auflösung zustande gekommen sind, und hat vor allem keinerlei Auswirkungen auf die gemäß Bedingung 8 vom Verkäufer gehaltenen Rechte. Die Rechte des Käufers, die in dieser Bedingung aufgeführt sind, treten jedoch mit sofortiger Wirkung außer Kraft.

14.    ARBEITSSCHUTZ

Der Käufer erklärt sich mit Folgendem einverstanden:-
14.1.   alle vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen zur Verwendung der Waren zu beachten, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass alle Waren jederzeit sicher sind und kein Gesundheitsrisiko darstellen, wenn sie von einer Person bei der Arbeit installiert, eingesetzt, gereinigt oder gewartet werden;
14.2.    die britischen allgemeinen Vorschriften zur Produktsicherheit von 1994 in vollem Umfang einzuhalten, wenn diese auf die Waren Anwendung finden;
14.3.   den Verkäufer von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus einer Unsicherheit ergeben, die von den Aktivitäten des Käufers verursacht wird;
14.4.    die Sicherheit der Waren zu überwachen, dem Verkäufer Informationen zu den Risiken der Waren mitzuteilen und bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die der Verkäufer zur Vermeidung dieses Risikos beschließt.

15.   EXPORT

15.1.   Werden die Waren an den Käufer exportiert, gelten die in Bedingung 15 enthaltenen Bestimmungen.
15.2.   Die Zahlung muss in England in Pfund Sterling oder in einer Währung erfolgen, die mit dem Verkäufer in schriftlicher Form vereinbart wurde.
15.3.   Der Käufer setzt zu Gunsten des Verkäufers ein unwiderrufliches Akkreditiv auf und verwahrt dieses, das wiederum:-
15.3.1.   Von einer britischen Geschäftsbank bestätigt werden muss;
15.3.2.   bei Vorlage der Dokumente zu zahlen ist, wenn eine beglaubigte Kopie der Rechnung des Verkäufers bei der Bank vorgelegt wird;
15.3.3.   mindestens 30 Tage vor dem geplanten Versanddatum erstellt werden muss;
15.3.4.   den vollständigen Preis der Waren (einschließlich anfallende Steuern) abdecken muss; und
15.3.5.   übertragbar sein muss.
Alle Bankgebühren und anderen Gebühren, die in Verbindung mit dem Akkreditiv anfallen, müssen vom Käufer getragen werden.
15.4.    Der Käufer ist dafür verantwortlich, alle Gesetze und Bestimmungen bezüglich des Imports der Waren in das Zielland einzuhalten und jegliche auf die Waren anfallenden Zölle zu bezahlen.
15.5.   Sofern nicht anderweitig in schriftlicher Form zwischen dem Käufer und Verkäufer vereinbart, werden die Waren je nach Entscheidung des Verkäufers CIP oder EXW (laut Beschreibung dieser Klauseln in den Incoterms) geliefert, und der Verkäufer ist gemäß Abschnitt 32(3) des britischen Sale of Goods Act 1979 nicht dazu verpflichtet, den Käufer darüber zu benachrichtigen.
15.6.    Der Käufer ist dafür verantwortlich, vor dem Versand eine Prüfung und Inspektion der Waren auf dem Gelände des Verkäufers zu arrangieren. Der Verkäufer ist für keinerlei Ansprüche haftbar, die aufgrund eines Mangels an den Waren, der bei der Inspektion auffallen würde, aber erst nach dem Versand bemängelt wurde, wobei Gleiches auch für jegliche während des Transports zustande kommenden Schäden gilt.
15.7.    Bei einem Konflikt zwischen den Incoterms und dem Vertrag, gelten die Vertragsbedingungen.

16.   ALLGEMEINES

16.1.  Der Verkäufer ist Mitglied der Unternehmensgruppe, weshalb der Verkäufer alle seine Pflichten oder all seine Rechte selbst oder über ein anderes Mitglied dieser Gruppe erfüllen bzw. geltend machen kann.
16.2.  Alle Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers unter diesem Vertrag haben keinen Einfluss auf jegliche anderen Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers, unabhängig davon, ob diese im Vertrag aufgeführt sind oder nicht.
16.3.  Wird eine Bestimmung dieses Vertrags (einschließlich jeder Bestimmung unter Bedingung 8) von einer zuständigen Behörde als ungültig, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden, wird diese Bestimmung aus dem Vertrag entfernt, wobei der restliche Vertrag seine volle Kraft und Wirkung behält.
16.4.  Setzt der Verkäufer eine Bestimmung des Vertrags nicht, zu spät oder nur teilweise durch, stellt dies keinen Verzicht auf jegliche in diesem Vertrag festgehaltenen Rechte dar.
16.5.   Jeglicher Verzicht durch den Verkäufer bezüglich eines Bruches durch den Käufer stellt keinen Verzicht auf jedwede nachfolgenden Brüche dar.
16.6.   Jede Mitteilung, die von einer der Parteien an die andere Partei gemäß dieser Bedingungen zu übermitteln ist, muss schriftlich an die andere Partei an ihren gemeldeten Sitz oder ihre Hauptniederlassung oder an eine andere Adresse gerichtet sein, die zu diesen Zwecken mitgeteilt wurde.
16.7.  Benachrichtigungen müssen persönlich überbracht oder per Eilversand als Postsendung übermittelt werden.
16.8.   Eine Benachrichtigung wird in folgenden Fällen als empfangen erachtet:-
16.8.1.  wenn sie zum Zeitpunkt der Lieferung persönlich überbracht wird;
16.8.2.  wenn sie per Einschreiben am zweiten Werktag nach dem Versand (unter Nichtbeachtung des Versandtags) eingeht;
16.9.  Der Vertrag begründet, überträgt oder behauptet keine Vorteile oder Rechte, die von einer Person, die nicht Vertragspartei gemäß des britischen Vertragsgesetzes (Rechte von Drittparteien) von 1999 ist, durchgesetzt werden können.

17.   BEAUFTRAGUNG

17.1.   Der Verkäufer kann den Vertrag oder einen beliebigen Teil des Vertrags Anderen zuweisen oder diese damit unterbeauftragen und kann auf jedwede darin enthaltenen Rechte oder vorteilhafte Interessen verzichten oder mit diesen auf beliebige Weise verfahren.
17.2. Der Käufer kann den Vertrag nicht Anderen zuweisen oder auf jedwede darin enthaltenen Rechte oder vorteilhafte Interessen verzichten oder mit diesen auf beliebige Weise verfahren.

18. ENGLISCHE GESETZESGEBUNG

18.1. Der Vertrag unterliegt englischem Recht und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.